Gleichstellungspflicht des öffentlichen Sektors

Die im Rahmen des Gleichstellungsgesetzes 2010 geschaffene Gleichstellungspflicht des öffentlichen Sektors oder die allgemeine Pflicht erfordert, dass wir Folgendes gebührend berücksichtigen:

  • beseitigung rechtswidriger Diskriminierung, Belästigung und Viktimisierung
  • Förderung der Chancengleichheit zwischen verschiedenen Gruppen
  • Förderung guter Beziehungen zwischen verschiedenen Gruppen.

Die allgemeine Pflicht wird durch zwei ’spezifische Pflichten‘ unterstützt, die uns dazu verpflichten:

  • jährlich Informationen zum Nachweis der Einhaltung der Gleichstellungspflicht veröffentlichen
  • mindestens alle vier Jahre konkrete und messbare Gleichstellungsziele veröffentlichen.

‚Gebührende Beachtung‘ bedeutet, im Rahmen des Entscheidungsprozesses bewusst über die drei Ziele der Gleichstellungspflicht nachzudenken. Dies bedeutet, dass die Berücksichtigung von Gleichstellungsfragen die Entscheidungen öffentlicher Stellen beeinflussen muss, wie zum Beispiel:

  • wie sie als Arbeitgeber auftreten
  • wie sie sich entwickeln
  • Politik bewerten und überprüfen
  • wie sie Dienstleistungen entwerfen, liefern und bewerten
  • wie sie von anderen beauftragen und beschaffen.

Geschützte Merkmale

Die allgemeine Pflicht schützt Menschen vor Diskriminierung aufgrund bestimmter Kategorien, die als ‚geschützte Merkmale‘ bezeichnet werden. Dazu gehören:

  • Alter
  • Behinderung
  • Geschlechtsumwandlung
  • Ehe oder Lebenspartnerschaft
  • Schwangerschaft und Mutterschaft
  • Rasse
  • Religion oder Weltanschauung
  • Geschlecht
  • sexuelle Orientierung.

Zusätzlich zu den neun oben genannten geschützten Merkmalen beziehen wir auch den sozioökonomischen Hintergrund und die Betreuer in unsere Gleichstellungsfolgenabschätzungen ein.

Besuchen Sie die Gleichstellungs- und Menschenrechtskommission, um mehr über geschützte Merkmale zu erfahren

Gleichstellungsfolgenabschätzungen

Im Rahmen unserer Gleichstellungspflicht, die für alle unsere Arbeiten gilt, führen wir Gleichstellungsfolgenabschätzungen durch, wenn wir Richtlinien entwickeln, neue Dienste einführen oder die Leistungserbringung ändern.

Lesen Sie mehr über Gleichstellungsfolgenabschätzungen

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