3 Oktober 21 / Von: Jas Jhooty
Es gibt einen bestimmten Fahrzeugtyp, bei dem es schwierig wird festzustellen, ob die Regeln für die Kfz-Leistung oder die Van-Leistung gelten sollen. Diese Fahrzeuge werden gemeinhin als Double Cab Pick-ups bezeichnet. –
Definition eines Personenkraftwagens
Für die Zwecke der Besteuerung von Dienstwagen bedeutet ein Personenkraftwagen jedes mechanisch angetriebene Straßenfahrzeug mit Ausnahme von:
- ein Lastkraftwagen (ein Fahrzeug einer Konstruktion, die in erster Linie zur Beförderung von Gütern oder Lasten jeglicher Art geeignet ist), beispielsweise ein Lastkraftwagen. Kombi und Geländewagen zählen als PKW
- ein Motorrad
- ein Invalidenwagen oder
- ein Fahrzeug eines Typs, der üblicherweise nicht als Privatfahrzeug verwendet wird und für diese Verwendung ungeeignet ist, z. B. ein Grand-Prix-Rennwagen.
Definition des Lieferwagens
Ein Lieferwagen im Sinne der betrieblichen Lieferwagenleistung ist definiert als: –
- ein Fahrzeug, das in erster Linie zur Beförderung von Gütern oder Lasten jeglicher Art (nicht Personen!)
- mit einem Auslegungsgewicht (d. h. „das Gewicht, das ein Fahrzeug bei normalem Gebrauch und beladener Fahrt nicht überschreiten darf“), das 3.500 kg nicht überschreitet
- steht dem Mitarbeiter/Direktor zur uneingeschränkten privaten Nutzung zur Verfügung
Kleinbusse und Lastkraftwagen sind in dieser Definition ausgeschlossen, aber wo passen Pick-ups mit Doppelkabine in diese Definitionen?
Doppelkabine Pick ups
Ein Fahrzeug dieser Art hat normalerweise:
- eine Beifahrerkabine, die eine zweite Sitzreihe enthält und Platz für etwa 4 Passagiere bietet, plus den Fahrer
- vier Türen, die unabhängig voneinander geöffnet werden können, unabhängig davon, ob die hinteren Türen vorne oder hinten angelenkt sind (zweitürige Versionen werden normalerweise als Lieferwagen akzeptiert) und
- ein unbedeckter Abholbereich hinter der Beifahrerkabine.
Es gibt nichts an diesen Fahrzeugen, was sie für den privaten Gebrauch ungeeignet macht, daher ist zu prüfen, ob sie in erster Linie für den Transport von Gütern oder Lasten bestimmt sind.
Nutzlast
Die Nutzlast des Pick-up-Fahrzeugs mit Doppelkabine muss berücksichtigt werden, um festzustellen, ob es sich steuerlich um ein Auto oder einen Lieferwagen handelt. Im Rahmen dieser Maßnahme wird ein Pick-up mit Doppelkabine, der eine Nutzlast von 1 Tonne (1.000 kg) oder mehr hat, als Lieferwagen für kommerzielle Zwecke akzeptiert. Nutzlast bedeutet zulässiges Gesamtgewicht (oder Konstruktionsgewicht) weniger unbesetztes Leergewicht (Vorsicht ist geboten, wenn man sich die Broschüren der Hersteller ansieht, da sie die Nutzlast manchmal anders definieren).
Gemäß einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Zoll und der Gesellschaft der Kraftfahrzeughersteller und -händler (SMMT) wird einem Hardtop aus Metall, Glasfaser oder ähnlichem Material mit oder ohne Fenster ein allgemeines Gewicht von 45 kg zuerkannt. Durch den Anbau eines Hardtops an einen Pick-up mit Doppelkabine und einer Nutzlast ab Werk von 1.010 kg wird das Fahrzeug zu einem Pkw (Netto-Nutzlast reduziert auf 965 kg). Im Rahmen dieser Vereinbarung wird das Gewicht aller anderen optionalen Zubehörteile nicht berücksichtigt.
Diese 1-Tonnen-Regel gilt nur für Pick-ups mit Doppelkabine und nicht für andere Fahrzeugtypen.
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