- Gepostet im Juli 14, 2021
Wenn Sie mit Fahrzeugen über 2,5 Tonnen (und bis zu 3,5 Tonnen) gewerblich Güter transportieren wollen, benötigen Sie möglicherweise ab dem 21.Mai 2022 eine Betriebsgenehmigung – allerdings nur, wenn die Fahrten in einem EU-Mitgliedstaat (nicht in Großbritannien oder Nordirland) erfolgen und die Arbeiten nicht auf eigene Rechnung erfolgen.
Derzeit ist für solche internationalen Arbeiten ein internationaler Standardführerschein für Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen erforderlich.
Alle betroffenen Unternehmen müssen diese neue Betreiberlizenzanforderung erfüllen. Darüber hinaus handelt es sich bei den betroffenen Fahrzeugen nicht nur um Lieferwagen, sondern um alle Fahrzeuge, die Lastkraftwagen über 2,5 Tonnen bis 3,5 Tonnen befördern, die gemietet oder verkauft werden. Darüber hinaus kann eine Fahrzeugkombination (Fahrzeug mit Anhänger) in den Anwendungsbereich fallen, wenn das Gesamtgewicht 2,5 Tonnen überschreitet.
Es wird angenommen, dass etwa 21.000 Fahrzeuge (ca. 9.000 GB und ca. 11.500 NI-Transporter) und 4.200 Betreiber davon betroffen sind.
Die Betreiberlizenzierung gilt nur, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- das Fahrzeug wird zur Miete und Belohnung verwendet –nicht ‚eigene Rechnung‘) – z.B. die Beförderung von Waren für einen Dritten wie van courier work
- Es handelt sich um eine internationale Reise innerhalb der EU.
Die Quintessenz ist also, dass für internationale Arbeiten die Notwendigkeit einer internationalen Standard-Betreiberlizenz auf etwas über 2 sinkt.5 tonnen von allem über 3,5 Tonnen.
Dies ist im Rahmen des Handels- und Kooperationsabkommens (TCA) zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich vereinbart, wäre aber auch dann eingetreten, wenn das Vereinigte Königreich die EU nicht verlassen hätte.
Was ist jetzt zu tun?
Wer also derzeit keine leichten Nutzfahrzeuge in der EU betreibt und dies beabsichtigen will, muss jetzt über die Zulassung nachdenken und planen. Eine internationale Standardlizenz muss über das Büro des Verkehrskommissars beantragt werden. (Ashtons Legal wird in der Lage sein, zu gegebener Zeit zu helfen, wenn alle neuen Vereinbarungen vollständig bekannt sind.)
Für Betreiber, die ihre eigenen Waren transportieren, ist keine internationale Standardlizenz erforderlich. In Großbritannien ist eine eingeschränkte Lizenz erforderlich, um eigene Waren zu transportieren – jedoch nur für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen GVW. Das wird so bleiben. Es ist nicht beabsichtigt, die eingeschränkten Genehmigungsvorgänge nach unten auf Lastkraftwagen unter 3,5 Tonnen auszudehnen, unabhängig davon, ob sie im Vereinigten Königreich oder international betrieben werden.
Ob ein eigener Account/eine eingeschränkte Lizenz erforderlich ist oder nicht, unterliegt rechtlichen Tests. Die EU-Verordnung 1072/2009 enthält eine Definition des Begriffs ‚eigene Rechnung‘, bei der alle folgenden Bedingungen erfüllt sein müssen:
- die beförderten Güter sind Eigentum des Unternehmens oder wurden vom Unternehmen verkauft, gekauft, vermietet oder gemietet, hergestellt, gefördert, verarbeitet oder repariert
- Der Zweck der Fahrt besteht darin, die Güter zum oder vom Unternehmen zu befördern oder innerhalb oder außerhalb des Unternehmens für seinen eigenen Bedarf zu bewegen
- Die für diese Beförderung verwendeten Kraftfahrzeuge werden von Personal gefahren, das vom Unternehmen beschäftigt oder ihm zur Verfügung gestellt wird im Rahmen einer vertraglichen Verpflichtung
- sind die Fahrzeuge, die die Güter befördern, Eigentum des Unternehmens, haben von ihr zu aufgeschobenen Bedingungen gekauft oder gemietet worden sind
- Eine solche Beförderung ist nur Nebensache der Gesamttätigkeit des Unternehmens.
Anwendungen
Da Transporter / LGVs in die Lizenzierung aufgenommen werden, benötigen ihre Betreiber entweder zum ersten Mal eine Betreiberlizenz oder müssen solche Fahrzeuge zu einer bestehenden Flottenlizenz hinzufügen.
Für eine reine LGV-Flotte ist eine finanzielle Leistungsfähigkeit (der Betrag, zu dem das Unternehmen immer Zugang haben muss) in Höhe von £ 1.600 für das erste Fahrzeug und £ 800 für jedes weitere Fahrzeug erforderlich. Wenn es eine gemischte LKW / LGV-Flotte gibt, werden £ 800 für jedes LGV benötigt, um zum bestehenden Finanzbedarf hinzugefügt zu werden.
Wie bei allen Standardlizenzen muss ein CPC-qualifizierter Transportmanager ernannt werden. Eine Ausnahme ist jedoch zulässig, wenn eine Person erklärt, vor dem 20.August 2020 10 Jahre lang ununterbrochen LGV-Fahrzeuge geführt zu haben. Der Vorschlag des Verkehrsministeriums sieht vor, dass solche erworbenen Rechte nur für einen Zeitraum von drei Jahren bis zum 20. Mai 2025 gültig sind.
Es sollte daran erinnert werden, dass einige Betreiberlizenzgesetze und -verfahren in Großbritannien immer nur durch unsere eigenen GB- und NI-Vorschriften in Kraft waren. Sie wurden nie umgesetzt, weil dies durch EU-Vorschriften vorgeschrieben ist, z. B. Vorschriften über Betriebszentren oder Werbung oder Wartungsintervalle.
Eine diesbezügliche Konsultation des Verkehrsministeriums ist im Gange und endet am 24.August 2021. Es wirft Fragen auf, wie dies angegangen werden sollte, nicht zuletzt in Bereichen, in denen es einen Ermessensspielraum gibt, wie vorzugehen ist und ob die Lizenzen für LNF genauso behandelt werden sollten wie die derzeitigen Lizenzen für LNF. Im Allgemeinen wollen sie wissen, wie Unternehmen betroffen sein können, aber auch, ob Betreiber speziell Betriebszentren haben und diese in einer Weise bewerben müssen, die den Warenbetreibern ähnelt.
Unser Team für Straßentransportrecht kann Ihnen weiterhelfen
Ashtons Legal bietet eine engagierte Nischenberatung im Bereich des Straßentransportrechts, einschließlich der Zulassung von Betreibern sowie der Vertretung vor Gericht und bei öffentlichen Anhörungen von Verkehrskommissaren.
Für weitere Informationen zu diesem oder anderen Aspekten des Straßenverkehrsrechts kontaktieren Sie uns bitte über unser Online-Anfrageformular oder telefonisch unter 0330 404 0749. Wir würden uns freuen, Ihnen und Ihrem Unternehmen zu helfen.