Deckungsstatus

Politik

Arbeitgeber, die in Ontario tätig sind, benötigen im Allgemeinen eine WSIB-Abdeckung für ihre Arbeitnehmer. Die WSIB-Deckung bietet Arbeitgebern Rechtsschutz bei Verletzungen am Arbeitsplatz und bietet verletzten Arbeitnehmern eine Vielzahl von Leistungen und Dienstleistungen.

Arbeitgeber, deren Geschäftsaktivitäten unter Schedule 1, Part I und Schedule 2 der Ontario Regulation 175/98 (die Verordnung) fallen, benötigen eine Deckung.

Arbeitgeber in Ontario mit Geschäftsaktivitäten, die in Anhang 1, Teil II aufgeführt sind, benötigen keine Deckung, können jedoch eine WSIB-Deckung für ihre Arbeitnehmer beantragen.

Zweck

Der Zweck dieser Richtlinie besteht darin, die Deckungsanforderungen für die Geschäftstätigkeit von Arbeitgebern zu skizzieren. Informationen zur Beantragung einer Deckung für nicht obligatorische Branchen, spezielle Deckungsregeln für das Baugewerbe, und individuelle Deckung, Diese Richtlinie sollte in Verbindung mit dem Folgenden gelesen werden:

  • 12-01-02, Arbeitgeber auf Antrag
  • 12-01-06, Erweiterte Pflichtdeckung im Bauwesen
  • 12-03-02, optionale Versicherung
  • 12-03-03, Wer kann eine optionale Versicherung abschließen?

Richtlinien

Obligatorische Abdeckung

Die WSIB-Abdeckung ist für jede in Anhang 1, Teil I oder Anhang 2 der Verordnung genannte Branche obligatorisch, sofern nicht ausdrücklich in Anhang 1, Teil II der Verordnung ausgeschlossen.

Arbeitnehmer der Branchen Schedule 1 und Schedule 2 fallen automatisch unter das Workplace Safety and Insurance Act, 1997 (WSIA), es sei denn, die Branche ist durch Schedule 1, Teil II der Verordnung ausgeschlossen.

Zeitplan 1

Die Abdeckung für Zeitplan 1, Teil I, ist obligatorisch. Diese Arbeitgeber müssen einen Beitrag zum Versicherungsfonds leisten.

Schedule 1 Arbeitgeber sind durch ein System der kollektiven Haftung geschützt. Da die WSIB den verletzten Arbeitnehmern Leistungen aus dem im Versicherungsfonds gebündelten Geld zahlt, werden die Arbeitgeber von Schedule 1 von der individuellen Verantwortung für die Unfallkosten entbunden.

Zeitarbeitsfirmen

Ein Arbeitgeber, der Arbeitnehmer gegen eine Gebühr vorübergehend für einen anderen Arbeitgeber zur Verfügung stellt, unterliegt der obligatorischen Deckung, unabhängig vom Deckungsstatus des Kundenarbeitgebers.

Schedule 2

Arbeitgeber, die im Rahmen von Schedule 2 obligatorisch versichert sind, müssen die Gesamtkosten der WSIB-Leistungen für ihre verletzten Arbeitnehmer individuell tragen.

Um die Kosten dieser Leistungen zu decken, kann die WSIB einen Arbeitgeber nach Schedule 2 auffordern, Sicherheit zu leisten, siehe 12-01-05, Schedule 2 Security Requirement.

Die WSIB berechnet auch jedem Schedule 2-Arbeitgeber die Kosten für die Verwaltung seiner Ansprüche. Jedes Jahr werden die Verwaltungssätze als Prozentsatz berechnet und angewendet, der zu den Leistungskosten der Arbeitgeber addiert wird.

Übertragung auf Schedule 1

Jeder Schedule 2-Arbeitgeber kann eine Übertragung auf Schedule 1 beantragen und den Schutz der kollektiven Haftung erhalten. Schedule 2 Arbeitgeber, die zu Schedule 1 wechseln, werden basierend auf ihrer Schedule 1-Geschäftstätigkeit in einem oder mehreren 6-stelligen NAICS-Codes (North American Industry Classification System) klassifiziert. Zusätzliche Richtlinien für Arbeitgeber von Schedule 2, die Transfers zu Schedule 1 anfordern, finden Sie in 12-01-02, Arbeitgeber nach Anwendung.

Bundesregierung

Beschäftigte der Bundesregierung fallen unter das Vergütungsgesetz für Regierungsangestellte. Diese Arbeitnehmer haben Anspruch auf die gleichen Leistungen wie alle Arbeitnehmer, die unter die WSIA fallen. Ihre Ansprüche werden so verwaltet, als wäre die Bundesregierung ein Arbeitgeber nach Schedule 2.

Befreiung von der obligatorischen Deckung

Ein Vorgang, der ansonsten in Anhang 1 Teil I aufgeführt ist, ist von der obligatorischen Deckung ausgenommen, wenn der Vorgang Teil einer nicht obligatorischen Geschäftstätigkeit ist und sowohl die folgenden Bedingungen erfüllt:

  1. Die Gesamtheit der Operation unterstützt eine nicht obligatorische Geschäftstätigkeit,
  • und
  1. Die Operation ist nicht als eigenständiges Unternehmen organisiert, um einen finanziellen Gewinn oder Gewinn zu erzielen.

Nicht obligatorische Abdeckung

Die WSIB-Abdeckung ist für keine in Anhang 1, Teil II der Verordnung genannte Branche obligatorisch. Ein Arbeitgeber, der eine der Geschäftstätigkeiten mit nicht obligatorischer Deckung ausübt, kann eine WSIB-Deckung gemäß Anhang 1 beantragen, und wenn genehmigt, hat Anspruch auf die gleichen Rechte, und unterliegt den gleichen Verpflichtungen, als Arbeitgeber, die unter Anhang 1 der Verordnung obligatorisch abgedeckt sind.

Für nicht obligatorische Arbeitgeber, die eine Deckung beantragen möchten, siehe 12-01-02, Arbeitgeber nach Antrag.

Deckung für einen Teil eines Vorgangs

Arbeitgeber mit obligatorischen und nicht obligatorischen Geschäftstätigkeiten

Wenn ein Arbeitgeber mehrere Geschäftstätigkeiten ausübt und eine oder mehrere Geschäftstätigkeiten eine Deckung erfordern und die anderen Geschäftstätigkeiten keine Deckung erfordern, gilt jeder Arbeitnehmer, der sowohl der obligatorischen als auch der nicht obligatorischen Geschäftstätigkeit nachgeht, als versichert.

Arbeitgeber mit nicht obligatorischer Geschäftstätigkeit

Arbeitgeber, die in mehr als eine nicht obligatorische Geschäftstätigkeit eingestuft sind, dürfen nur einen Teil ihrer Tätigkeit in Anhang 1 aufnehmen, sofern alle diese Bedingungen erfüllt sind:

  • Die Schedule 1-Geschäftsaktivität unterscheidet sich vom Rest des Vorgangs (für die Zwecke dieser Richtlinie betrachtet das WSIB die Geschäftsaktivitäten als unterschiedlich, wenn die Aktivitäten unter verschiedene 6-stellige NAICS-Codes fallen). Zur Klassifizierung von Geschäftsaktivitäten in 6-stellige NAICS-Codes siehe 14-01-01, Die Klassifikationsstruktur.
  • Die Operation befindet sich an einem anderen Ort als der Rest der Operation (in den meisten Fällen werden Operationen an verschiedenen Postanschriften als an verschiedenen Orten betrachtet).
  • Die Abdeckung von Schedule 1 gilt für alle Arbeitnehmer, die an der Geschäftstätigkeit beteiligt sind.
  • Jeder Arbeitnehmer, der unter Schedule 1 fällt, beschäftigt sich ausschließlich mit dieser einen Geschäftstätigkeit, und
  • Die Lohn- und Gehaltsabrechnung für die Tätigkeit ist ordnungsgemäß von der übrigen Lohn- und Gehaltsabrechnung des Arbeitgebers getrennt.

Kein Anspruch auf WSIB-Abdeckung

Die WSIB erstreckt sich unter keinen Umständen auf die folgenden Personen:

  • Ausländische Diplomaten
  • Teilnehmer in Einzel- oder Mannschaftssportarten
  • Stunt-Darsteller
  • Zirkusartisten.

Anwendungsdatum

Diese Richtlinie gilt für alle Entscheidungen, die am oder nach dem 1. Januar 2020 getroffen wurden.

Zeitplan zur Überprüfung der Richtlinien

Diese Richtlinie wird innerhalb von fünf Jahren nach dem Antragsdatum überprüft.

Dokumentverlauf

Dieses Dokument ersetzt den 12-01-04 vom 1. Januar 2017.

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