Am 30. Oktober 2014 hat die Regierung der Republik Serbien die Entscheidung über die visumfreie Einreise in die Republik Serbien für Inhaber ausländischer Reisepässe mit gültigem Schengen-Visum, Visum für Großbritannien und andere Mitgliedstaaten oder Visum der Vereinigten Staaten von Amerika sowie für Inhaber ausländischer Reisepässe mit Aufenthaltserlaubnis in den Ländern des Schengen-Raums, der EU oder der Vereinigten Staaten von Amerika erlassen.
Auf der Grundlage dieses Beschlusses können die oben genannten Kategorien von Ausländern ohne vorherigen Visumantrag während eines Zeitraums von sechs Monaten bis zu 90 Tage in die Republik Serbien einreisen, durchreisen und sich dort aufhalten, und zwar innerhalb der Gültigkeit dieser Visa oder Aufenthaltstitel.
Für Ausländer besteht die Möglichkeit, mit zwei Pässen in die Republik Serbien einzureisen, z. abgelaufener nationaler Pass mit gültigem Visum oder Aufenthaltserlaubnis und gültiger nationaler Pass ohne gültiges Visum oder Aufenthaltserlaubnis.
Ausländer, Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis in Form einer separaten Karte (kein Aufkleber auf ihrem Reisepass angebracht), müssen ihren gültigen Reisepass bei der Einreise in das Hoheitsgebiet der Republik Serbien vorlegen.
Bevor Sie in die Republik Serbien einreisen, prüfen Sie bitte hier, ob Sie ein Visum benötigen.
Visumanträge sollten bei der Botschaft oder dem Generalkonsulat der Republik Serbien im Ausland eingereicht werden.
Arten von Visa, die in diplomatischen und konsularischen Vertretungen ausgestellt werden:
- Visum für einen kurzen Aufenthalt (Visum C)
- Visum für einen langen Aufenthalt (Visum D)
VISUM C (Visum für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tage)
Visa für einen kurzen Aufenthalt wird für Touristen ausgestellt, Geschäfts- und andere Reisen, für ein, zwei oder mehr Einreisen in die Republik Serbien. Kontinuierlicher Aufenthalt eines Ausländers mit einem Kurzaufenthaltsvisum, oder eine Gesamtlänge von aufeinanderfolgenden Aufenthalten, kann nicht überschreiten 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten ab dem Datum der ersten Einreise. Visa für einen kurzen Aufenthalt mit mehreren Einreisen wird mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu einem Jahr ausgestellt werden.
VISUM D (Langzeitvisum)
Das Langzeitvisum ist eine Erlaubnis, zwischen 90 und 180 Tagen in das Hoheitsgebiet der Republik Serbien einzureisen und sich dort aufzuhalten.
Visa D wird an einen Ausländer ausgestellt,, in Übereinstimmung mit dem Visa-Regime für die Einreise in die Republik Serbien erfordert ein Visum, und die in der Republik Serbien beabsichtigt, für einen vorübergehenden Aufenthalt beantragen.
Ein Ausländer, der ohne Visum in die Republik Serbien einreist, auf der Grundlage der Entscheidung über die visumfreie Einreise in die Republik Serbien für Inhaber ausländischer Pässe mit gültigem Schengen, Visum für Großbritannien und andere Mitgliedstaaten oder Visum der Vereinigten Staaten von Amerika, und für Inhaber ausländischer Pässe mit Aufenthaltserlaubnis in den Ländern des Schengen-Raums, der EU oder der Vereinigten Staaten von Amerika, kann keinen vorübergehenden Aufenthalt in Serbien beantragen. Es ist notwendig, ein D-Visum (Langzeitvisum) zu beantragen, das die Regelung des vorübergehenden Aufenthalts bei der Ankunft in Serbien ermöglicht.
Allgemeine Visabestimmungen:
- Gültiger Reisepass (Reisepass muss mindestens 90 Tage ab Ausstellungsdatum des Visums gültig sein)
- Einladungsschreiben:
– für einen privaten Besuch – Einladungsschreiben der zuständigen Behörde der Republik Serbien
– für einen Geschäftsbesuch – Einladungsschreiben eines Unternehmens in Serbien;
– für eine touristische Reise – ein von einem Reisebüro ausgestellter Zahlungsnachweis für die Reise (Gutschein oder eine andere Art von Zahlungsbeleg); - Ausgefülltes Visum antragsformular: (PDF);
- Foto (größe 3,5×4,5 cm);
- Rückfahrkarte oder Reiseroute (Kopie des Führerscheins und der Versicherung, wenn Sie mit dem Auto anreisen);
- Nachweis ausreichender Mittel für den Aufenthalt in Serbien;
- Krankenversicherung
- Visagebühr.
Für die Erteilung eines Transitvisums sollten Sie ein Einreisevisum für das Land haben, in das Sie nach der Republik Serbien einreisen. Falls für dieses Land kein Visum erforderlich ist, werden Sie gebeten, andere Dokumente vorzulegen, die den Zweck Ihres Besuchs dort erläutern.
Die Diplomatisch-konsularische Vertretung der Republik Serbien behält sich das Recht vor, zusätzliche Unterlagen anzufordern. Unvollständige Bewerbungen werden nicht angenommen.
Für weitere Informationen über die Erteilung von Visa, Bitte kontaktieren Sie die nächste diplomatisch-konsularische Vertretung der Republik Serbien.
Gründe für den Aufenthalt in Serbien und erforderliche Dokumente:
BESCHÄFTIGUNG:
- Arbeitsvertrag, Arbeitsvertrag, Vereinbarung über geschäftliche und technische Zusammenarbeit, sportliches Engagement oder ein anderes Dokument, das das Arbeitsengagement eines ausländischen Staatsbürgers in der Republik Serbien belegt;
- Bescheinigung über die Registrierung einer juristischen Person, einer Geschäftseinheit, eines Sportvereins oder -verbandes oder eines Unternehmers in der Republik Serbien.
AUSBILDUNG, SPEZIALISIERUNG, WISSENSCHAFTLICHE FORSCHUNGSARBEIT, BERUFSPRAXIS:
- bescheinigung über die Einschreibung in eine Bildungseinrichtung. Im Falle der wissenschaftlichen Forschung ein unterzeichneter Vertrag mit einer wissenschaftlichen Forschungsorganisation;
- eine Kopie der Registrierung einer Bildungseinrichtung als juristische Person in der Republik Serbien.
FAMILIENTREFFEN:
- wenn der Ehegatte Staatsbürger der Republik Serbien ist: eine von einer zuständigen Behörde der Republik Serbien ausgestellte Heiratsurkunde, die nicht älter als sechs Monate ist;
- Im Falle einer außerehelichen Gemeinschaft mit einem Bürger der Republik Serbien: bescheinigung über den freien Familienstand, Aussagen außerehelicher Partner und notariell beglaubigte Aussagen von zwei Zeugen über die Kommunion des Partners, Nachweis der gemeinsamen Adresse des Wohnsitzes, wenn sie ein gemeinsames Kind haben – Geburtsurkunde des Kindes.
GOTTESDIENST:
- Bescheinigung über die Eintragung einer Kirche oder Religionsgemeinschaft in der Republik Serbien;
- ein Arbeitsvertrag oder ein Brief von einer Kirche oder Religionsgemeinschaft bestätigt, dass ein Ausländer als Priester oder religiöser Beamter beschäftigt.
ÄRZTLICHE BEHANDLUNG ODER PFLEGE:
- ein Schreiben der Gesundheitseinrichtung in der Republik Serbien unter Angabe des Ortes und der erforderlichen Behandlungsdauer;
- eine Entscheidung über die Registrierung einer Gesundheitseinrichtung in der Republik Serbien;
- eine Entscheidung über die Registrierung einer Sozialeinrichtung in der Republik Serbien.