Kann ich als Testamentsvollstrecker ernannt werden?

Wilson & Fisch ist ein Spezialist executry (probate) Anwaltskanzlei. Unsere erfahrenen Anwälte betreuen Kunden in ganz Schottland, Beratung in allen Vollstreckungsangelegenheiten. Wir beraten Mandanten in allen Phasen der Abwicklung eines Nachlasses, einschließlich der Bestellung von Testamentsvollstreckern.

Es gibt zwei Wege zu Ihrem Termin als Testamentsvollstrecker. Wenn Sie im Testament als Testamentsvollstrecker benannt wurden, ist der Ernennungsprozess relativ einfach. Wenn der Verstorbene keine Anweisungen bezüglich seiner Vollstrecker hinterlassen hat, kann es möglich sein, im Sheriff Court ernannt zu werden. Diese Situationen werden wiederum berücksichtigt.

Ich wurde im Testament als Testamentsvollstrecker benannt

Wenn Sie im Testament des Verstorbenen als Testamentsvollstrecker benannt wurden, werden Sie als ‚Testamentsvollstreckernominiert‘ bezeichnet. Der nächste Schritt besteht darin, dass Ihr örtliches Sheriff-Gericht Ihre Identität überprüft und Ihren Termin bestätigt. Unsere Anwälte können Ihnen bei der Erledigung der entsprechenden Unterlagen behilflich sein und beraten Sie anschließend bei der Erfüllung Ihrer Ausführungspflichten.

Es ist zu beachten, dass Sie nicht gesetzlich verpflichtet sind, den Testamentsvollstreckungstermin wahrzunehmen, wenn Sie im Testament genannt sind. Die Entscheidung, ob man als Testamentsvollstrecker handelt, ist eine zutiefst persönliche Entscheidung. Bei Wilson + Fish können Sie sicher sein, dass unsere Anwälte Sie unparteiisch und detailliert beraten, um Sie bei der Bestimmung der besten Vorgehensweise zu unterstützen.

Ich bin im Testament nicht als Testamentsvollstrecker benannt worden

Ein ‚Testamentsvollstrecker Dativ‘ wird vom zuständigen Sheriff Court ernannt, wenn der Verstorbene in seinem Testament keinen Testamentsvollstrecker benannt hat, wenn er ohne Testament gestorben ist oder wenn der benannte Testamentsvollstrecker seine Ernennung nicht antreten möchte.

Das Gericht wird Folgendes als potenzielle Vollstrecker betrachten:

  • Ehegatte oder Lebenspartner des Erblassers
  • Nachlassberechtigte
  • Angehörige
  • Gläubiger des Erblassers
  • Nachlassberechtigte
  • Der Prokurator Steuerlich

Dies ist eine Prioritätsreihenfolge: wenn mehr als eine Person ernannt werden möchte, kann das Gericht normalerweise die höchste Person auf dieser Liste auswählen. In einigen Fällen kann das Gericht sein Ermessen bei der Ernennung von mehr als einem Testamentsvollstrecker ausüben, dies wäre jedoch sehr ungewöhnlich. Um ernannt zu werden, müssen Sie einen Antrag beim Sheriff Court stellen (ein ‚Initial Writ‘). Einer unserer Anwälte kann Ihnen bei der Abwicklung des Gerichtsverfahrens behilflich sein.

Wenn Sie nicht als Testamentsvollstrecker benannt wurden, aber andere benannt wurden und ihre Termine wahrnehmen möchten, kann es schwierig sein, die Wünsche des Verstorbenen in Frage zu stellen. Ebenso ist es im Allgemeinen nicht möglich, die oben beschriebene rechtliche Prioritätsreihenfolge anzufechten. Unsere Anwälte können jedoch in Ihrem Namen handeln, wenn Sie befürchten, dass der Testamentsvollstrecker unsachgemäß handelt. In einer solchen Situation können wir Maßnahmen ergreifen, um das Vermögen des Verstorbenen zu schützen, und gegebenenfalls kann der Testamentsvollstrecker in einigen Fällen entfernt werden.

Kontaktieren Sie unseren Testamentsvollstrecker & Nachlassanwälte Glasgow, Schottland

Wenn Sie einen Termin als Testamentsvollstrecker oder andere Testamentsangelegenheiten mit einem unserer erfahrenen Anwälte besprechen möchten, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch unter 0141 222 7951 oder über unser Online-Formular.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.