Nominierung eines Startdatums
Sie müssen in Ihrem Antrag ein Startdatum für Ihren bezahlten Elternurlaub angeben. Sie erhalten Ihre erste Zahlung nach dem angegebenen Startdatum.
Ihr Startdatum darf nicht vor dem Geburts- oder Adoptionsdatum Ihres Kindes liegen.
Sie können das Geburts- oder Adoptionsdatum Ihres Kindes als Startdatum angeben. Um dies zu tun, müssen Sie beide der folgenden innerhalb von 28 Tagen nach der Geburt oder Adoption tun:
- reichen Sie Ihren Antrag ein
- Legen Sie einen Geburts- oder Adoptionsnachweis vor.
Wenn Sie dies nicht tun, können Sie ihre Geburt oder Adoption nicht als Startdatum angeben. Stattdessen, Ihr frühestes Startdatum kann nur ab dem Datum sein, an dem Sie Ihren Antrag einreichen und einen Geburts- oder Adoptionsnachweis vorlegen. Sie können auch einen späteren Starttermin festlegen.
Wenn das Coronavirus (COVID-19) Ihre Arbeit beeinträchtigt hat, können Sie möglicherweise den erweiterten Arbeitstest verwenden. Dann können Sie einen Starttermin bereits bei der Geburt oder Adoption Ihres Kindes festlegen. Sie können dies auch tun, wenn Sie 28 Tage oder länger nach ihrer Geburt oder Adoption beanspruchen.
Wenn Sie jedoch in der Vergangenheit ein Startdatum angeben, haben wir Ihnen möglicherweise zu viel bezahlt. Dies kann passieren, wenn Sie oder Ihr Partner im selben Zeitraum entweder:
- Familiensteuervorteil
- eine Einkommensunterstützungszahlung, z. B. eine Elternzahlung.
In diesem Fall schulden Sie uns möglicherweise Geld, das Sie zurückzahlen müssen.
Die volle bezahlte Elternzeit beträgt 12 Wochen. Um dies zu erhalten, muss Ihr Startdatum innerhalb von 40 Wochen nach der Geburt oder Adoption Ihres Kindes liegen.
Wenn Ihr Startdatum nicht innerhalb dieses Zeitrahmens liegt, liegt Ihre bezahlte Elternzeit unter dem Höchstbetrag.
Sie können Elterngeld vor, während oder nach jedem bezahlten oder unbezahlten vom Arbeitgeber finanzierten Urlaub beziehen. Dies beinhaltet alle folgenden:
- mutterschafts- oder Elternurlaub
- Jahresurlaub
- langer Diensturlaub.
Ihre erste Zahlung erhalten
Sie müssen beide der folgenden Schritte ausführen, bevor wir Ihren Anspruch abschließen können:
- Geburtsnachweis oder Adoption vorlegen
- Bestätigen Sie, dass Sie ihre Geburt bei Ihrer Landes- oder Gebietsregierung registriert haben.
Sie erhalten Ihre erste Zahlung nach dem angegebenen Startdatum. Es enthält alle Rückstände, auf die Sie Anspruch haben.
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihre Zahlung an Sie zahlt
Wenn wir Ihren Anspruch abschließen, geben wir ihnen das Geld. Sobald sie sie erhalten, werden Sie normalerweise an Ihrem nächsten regulären Zahltag nach Ihrem nominierten Startdatum bezahlt.
Es kann länger dauern, wenn Ihr Arbeitgeber das Geld nach dem Abbruch der Gehaltsabrechnung erhält. In diesen Fällen erhalten Sie Ihre Zahlung am folgenden Zahltag.
Ihr Arbeitgeber zahlt auch alle flexiblen bezahlten Elternzeittage, die Sie mit Ihrer bezahlten Elternzeit verbunden haben.
Wenn wir Ihre Zahlung direkt an Sie zahlen
Sie erhalten Ihre erste Zahlung in der Regel 14 Tage nach dem Startdatum, wenn beide der folgenden Ereignisse eingetreten sind:
- sie haben einen Geburtsnachweis erbracht
- Ihr Antrag ist abgeschlossen.