Viele Kläger in Zwangsvollstreckungsfällen reichen in fast jeder Angelegenheit Anträge auf summarisches Urteil ein. Dies bedeutet, dass es für unsere Zwangsvollstreckungskunden äußerst wichtig ist, zu verstehen, was ein Antrag auf summarisches Urteil ist, und die Konsequenzen, die daraus entstehen können. Im Wesentlichen ist ein Antrag auf summarisches Urteil ein Mini-Prozess, und es ist eine Möglichkeit für das Gericht und die Parteien, die Probleme einzugrenzen, die schließlich vor Gericht verhandelt werden.
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Wie unterscheidet sich ein Antrag auf summarisches Urteil von einem Prozess?
Einer der größten Unterschiede zwischen einem Prozess und einem Antrag auf summarisches Urteil ist die Beweislast. Die Beweislast für einen Antrag auf summarisches Urteil ist recht hoch; da die bewegende Partei nachweisen muss, dass es keine echten Fragen zu einer wesentlichen Tatsache gibt und dass die bewegende Partei Anspruch auf ein Urteil hat.
Im Gegenteil, ein Prozess hat eine viel geringere Beweislast, die als Übergewicht des Beweisstandards bezeichnet wird. Dieser Standard kann als gerade genug Beweise beschrieben werden, um es wahrscheinlicher zu machen, dass die Tatsache, die der Antragsteller beweisen möchte, wahr ist. Mit anderen Worten, die vorherrschende Partei muss lediglich die Waage der Gerechtigkeit kippen, um vor Gericht zu gewinnen.
Unter dem Strich kann sich ein Antrag auf summarisches Urteil als dispositive Anhörung erweisen, und die Mandanten müssen sich darauf vorbereiten, was daraus werden kann.
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