Der qualifizierte ausländische Investor (Qualified Foreign Investor, QFI) ist eine Unterkategorie des ausländischen Portfolioinvestors und bezieht sich auf ausländische Einzelpersonen, Gruppen oder Verbände oder Gebietsansässige, jedoch beschränkt auf diejenigen aus einem Land, das Mitglied der Financial Action Task Force (FATF) oder eines Landes ist Mitglied einer Gruppe, die Mitglied der FATF ist, und eines Landes, das das multilaterale Memorandum of Understanding (MMOU) der International Organization of Securities Commission (IOSCO) unterzeichnet hat.
Das QFI-Programm wurde von der indischen Regierung in Absprache mit RBI und SEBI im Jahr 2011 durch eine Bekanntgabe des Unionshaushalts eingeführt.
Das Ziel, QFIs zu ermöglichen, besteht darin, mehr ausländische Fonds auf dem indischen Kapitalmarkt zu vertiefen und zu infundieren und die Marktvolatilität zu verringern, da Einzelpersonen im Vergleich zu institutionellen Anlegern als langfristige Anleger gelten.
QFIs dürfen in die folgenden Instrumente investieren, indem sie ein Demat-Konto bei einem der von SEBI zugelassenen Qualified Depository Participant (QDP) eröffnen:
- Equity and Debt Schemes of Indian mutual funds,
- Aktien, die an anerkannten Börsen notiert sind,
- Aktien, die durch öffentliche Angebote angeboten werden
- Unternehmensanleihen, die an anerkannten Börsen notiert sind / notiert werden sollen
- G-Securities, T-Bills und Commercial Papers
QFIs enthalten keine FIIs / Unterkonten / ausländischen Risikokapitalinvestoren (FVCI).
Notwendigkeit und Kontext für die Zulassung von QFIs
Bis 2011 investierten ausländische Investoren, einschließlich ausländischer Staatsangehöriger, Institutionen, Fonds und anderer Unternehmen, in Indien:
- Entweder als FII / Unterkonto eines FII
- Oder durch den Kauf in einen Offshore Exchange Listed Fund (ETF) – der eine Back-to-Back-Deckung in ein FII / Unterkonto
- hat – Oder durch Instrumente wie Partizipationsanleihen, die von FII gegen eine indische Wertpapieraktie oder einen indischen Index ausgegeben werden.
- Oder durch Investitionen in aktienähnliche Rechte, die von indischen Unternehmen wie ADR / GDR ausgegeben wurden
Da der Direktinvestitionsweg für Einzelpersonen oder andere Personen als ein FII nicht verfügbar war, viele ausländische Kleinanleger, darunter vermögende Privatpersonen (HNIs), ausländische Stiftungsfonds, Pensionsfonds usw. wer in Indien investieren wollte, fand es früher schwierig und wurde daher davon abgehalten, in Indien zu investieren.
Infolge der niedrigen globalen Zinsen und der schwachen wirtschaftlichen Erholung in den westlichen Volkswirtschaften in der Zeit nach der Finanzkrise Anfang 2008-09 waren Schwellenländer wie Indien bereit, mehr ausländische Kapitalströme zu erhalten. In Anbetracht dieses günstigen Zeitpunkts wurde das QFI-Programm so konzipiert, dass es eine große Anzahl diversifizierter Einzelinvestoren aus risikoarmen Regimen in Form qualifizierter ausländischer Investoren (QFIs) anzieht, indem es ihnen direkten Zugang zum indischen Aktienmarkt ermöglicht.
Vorteile des QFI-Programms
QFIs Zugang zum Aktienmarkt wird voraussichtlich den Markt verbreitern und gleichzeitig die Kapitalströme nach Indien verbessern. Noch wichtiger ist, da QFIs die diversifizierte Gruppe heterogener Investoren sind, wird erwartet, dass die Beteiligung von QFIs dazu beiträgt, die Volatilität am indischen Aktienmarkt zu dämpfen, die durch plötzliche Zuflüsse oder Entladungen durch FIIs entsteht. Es wurde erwartet, dass der über das QFI-System angebotene direkte Beteiligungsweg die Transaktionskosten und die Komplexität verringern würde, die bisher aufgrund der großen Anzahl von Intermediären bestanden. Es würde auch zu einer besseren Transparenz führen und gleichzeitig die Notwendigkeit verringern, partizipative Notizen zu verwenden. Der Zugang von QFIs zum Aktienmarkt dürfte auch dazu beitragen, das in verschiedenen Sektoren noch ungenutzte Investitionspotenzial zu nutzen.
Derzeitiger Status der QFIs
QFIs wurden jetzt mit der Einführung der FPI-Vorschriften in 2014 an ausländische Portfolioinvestoren (FPI) verschmolzen.
Die bestehenden QFIs dürfen weiterhin Wertpapiere für einen Zeitraum von einem Jahr ab dem Datum des Inkrafttretens der FPI-Vorschriften kaufen, verkaufen oder handeln, d. h. bis Januar 06, 2015 oder bis es ein Registrierungszertifikat als FPI erhält, je nachdem, was früher ist.
Beigetragen von
- Tamanna Sinha, IES(2012)
- E-Mail- [email protected]