Zweck der Prüfungsarbeitspapiere
Im Folgenden sind die Zwecke der Prüfungsarbeitspapiere aufgeführt:
1. Arbeitspapiere stellen das Arbeitsvolumen des Abschlussprüfers und seiner Mitarbeiter dar. Sie ermöglichen somit die einfache Erstellung und Erstellung eines detaillierten Auditberichts.
2. Die verschiedenen minutiösen Details und Aspekte des Prüfungsberichts können auf der Grundlage der im Bericht zusammengefassten Ergebnisse gut begründet werden.
3. Sie werden zu einem wertvollen dokumentarischen Beweis für den Wirtschaftsprüfer, wenn er sich gegen die Anklage wegen Fahrlässigkeit usw. verteidigen muss. nivelliert gegen ihn.
4. Sie ermöglichen es dem Auditor, die Arbeit der Auditoren zu koordinieren und zu organisieren.
5. Sie ermöglichen es dem Wirtschaftsprüfer, seinen Mandanten hinsichtlich der Verbesserung des internen Kontrollsystems und der Effizienz des Rechnungslegungssystems zu beraten.
6. Sie dienen als Leitfaden für den Auditor in nachfolgenden Prüfungen und helfen dem Auditor, für das folgende Jahr zu planen.
7. Sie dienen als Mittel zur Schulung der Auditoren, um die von ihnen geleistete Arbeit zusammenzufassen.
Grundlagen guter Arbeitspapiere
Die Grundlagen guter Arbeitspapiere lauten wie folgt:
1. Arbeitspapiere sollten in jeder Hinsicht vollständig sein. Sie sollten alle erforderlichen Informationen enthalten, damit sie maximal genutzt werden können.
2. Sie sollten richtig organisiert und angeordnet sein, so dass man keine Schwierigkeiten haben kann, eine bestimmte Angelegenheit zu finden.
3. Sie müssen genaue Informationen enthalten, damit sie sich darauf verlassen können.
4. Sie sollten die Fakten enthalten, die von selbsterklärend sind.
5. Die in den Arbeitspapieren enthaltenen Fakten sollten für den Leser leicht ersichtlich sein.
6. Die relevanten Details sollten immer in den Arbeitspapieren festgehalten werden. Alle irrelevanten Informationen sollten aus dem Raum herausgehalten werden, um ihren Nutzen für den Zweck zu verbessern, für den sie aufbewahrt werden.
7. Die Audit Working Paper-Dateien sollten ordnungsgemäß aufbewahrt und abgelegt werden. Diese Dateien sollten seriell nummeriert und indiziert sein, damit sie bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden können.
8. Papier, das für die Erstellung von Arbeitspapieren verwendet wird, sollte von besserer Qualität und einheitlicher Größe sein.
9. Nach jeder Notiz sollte ausreichend Platz gelassen werden, damit jede von einem Prüfer getroffene Entscheidung in diesen Raum geschrieben werden kann.
Aufbewahrung von Audit Working Papers
Working Papers sind in der Verwahrung eines Abschlussprüfers aufzubewahren. Mitarbeiter des Kunden oder Dritte sollten keinen Zugang zu Arbeitspapieren haben. Die Dokumente sind so lange aufzubewahren, dass sie den Bedürfnissen des Wirtschaftsprüfers und den beruflichen Anforderungen an die Aufbewahrung von Aufzeichnungen entsprechen. Der Wirtschaftsprüfer hat die Vertraulichkeit der Angelegenheiten des Kunden zu wahren.
Eigentum an den Arbeitspapieren der Abschlussprüfung
Die Arbeitspapiere sind die vom Abschlussprüfer dokumentierten Angelegenheiten. Sie sind also sein Eigentum. Obwohl der Kunde sie als Aufzeichnung seiner geschäftlichen Angelegenheiten beanspruchen kann, kann sich der Abschlussprüfer nicht von ihnen trennen, da seine Schlussfolgerungen darauf beruhen und sie den Nachweis der nach den Grundprinzipien durchgeführten Prüfungsarbeit erbringen.
Die rechtliche Beobachtung im Fall von Sockockinsky Vs Bright Grahame & Co. ist das
“ Das Arbeitspapier gehört dem Abschlussprüfer, nicht dem Auftraggeber, da der Abschlussprüfer ein unabhängiger Auftragnehmer und nicht der Vertreter des Auftraggebers ist“.
Ähnlich das Berufungsgericht im Fall Chantrey Martin & Co. Vs Martin hielt das
“ Die vom Abschlussprüfer erstellten Arbeitspapiere sind Eigentum des Abschlussprüfers“.
Somit sind die Arbeitspapiere Eigentum des Abschlussprüfers. Sie sind weder Teil noch Ersatz für die Buchhaltungsunterlagen des Kunden.