Der South African Revenue Service (SARS) konzentriert sich weiterhin auf die Einführung von Online- und digitalen Diensten, die den Steueranmeldeprozess vereinfachen und den Steuerzahlern die Einhaltung erleichtern. Zu Beginn der Steuersaison hilft Liezl Alberts, Steuerspezialist bei Allan Gray, Investoren herauszufinden, ob sie eine Steuererklärung einreichen müssen und wie sie vorgehen müssen.
Die Anmeldesaison wurde am 1. Juli 2021 eröffnet, wobei eine beträchtliche Anzahl von Steuerzahlern automatisch bewertet wurde. Im Folgenden finden Sie wichtige Termine für Diarise und Antworten auf einige häufig gestellte Fragen.
- Wichtige Daten zum Tagebuch:
- Wird SARS die Steuerzahler in diesem Jahr automatisch bewerten?
- Was müssen Sie tun, wenn Sie automatisch bewertet werden?
- Wann sollte ich die automatische Bewertung von SARS nicht akzeptieren?
- Müssen alle Südafrikaner eine Steuererklärung einreichen?
- Wer ist befreit?
- Wer muss Datei?
- Müssen nicht-südafrikanische Steueransässige eine Steuererklärung einreichen?
- Kontaktieren Sie SARS für weitere Informationen
Wichtige Daten zum Tagebuch:
- 1 Juli bis 23 November 2021 – für nicht vorläufige Steuerzahler, die online einreichen.
- 16 August bis 23 November 2021 – für nicht vorläufige Steuerzahler, die Unterstützung bei der Einreichung in einer SARS-Zweigstelle benötigen (nur nach Vereinbarung).
- 1. Juli bis 31. Januar 2022 – für vorläufige Steuerzahler und Trusts, die online über eFiling oder die SARS MobiApp einreichen.
Wird SARS die Steuerzahler in diesem Jahr automatisch bewerten?
SARS führte 2020 als Reaktion auf COVID-19 den automatischen Bewertungsprozess ein, um den Steueranmeldeprozess zu vereinfachen und den Besuch von Niederlassungen zu vermeiden. In diesem Jahr wird SARS erneut bestimmte Informationen von Drittanbietern wie Allan Gray verwenden, um Steuererklärungen sowohl für Personen, die für die automatische Bewertung ausgewählt wurden, als auch für Personen, die dies nicht tun, vorab auszufüllen. Im letzten Steuerjahr umfassten die vorausgefüllten Daten IRP5 / IT3 (a) Arbeitgeberinformationen, Erträge aus Investitionen, steuerfreie Sparinformationen, Rentenfondsbeiträge und Beiträge zur medizinischen Hilfe.
Was müssen Sie tun, wenn Sie automatisch bewertet werden?
Wenn Sie für die automatische Bewertung ausgewählt wurden, werden Sie per SMS an eFiling oder die SARS MobiApp weitergeleitet, um Ihre Rücksendung anzuzeigen. Wenn Sie die Ergebnisse der automatischen Bewertung akzeptieren, müssen Sie keine Steuererklärung ausfüllen, da SARS dies für Sie getan hätte. Wenn Sie eine Rückerstattung erhalten, zahlt SARS die Rückerstattung wie gewohnt an Sie, solange SARS über Ihre korrekten Bankdaten verfügt. Wenn Sie SARS Geld schulden, können Sie die Zahlung gemäß dem normalen Prozess auf eFiling machen, über EFT oder die SARS MobiApp.
Die Richtigkeit der Daten in Ihrer Rücksendung hängt davon ab, ob Dritte, wie Ihr Arbeitgeber und andere Finanzinstitute, über Ihre neuesten Daten verfügen. Es ist wichtig zu überprüfen, ob alle vorab ausgefüllten Informationen von Drittanbietern korrekt in Ihrer Steuererklärung angezeigt werden, bevor Sie Ihre automatische Bewertung akzeptieren. Dies bedeutet, dass Sie Ihre Steuerbescheinigungen Ihres Arbeitgebers, Ihres medizinischen Dienstleisters und Ihrer Anlageverwalter sorgfältig prüfen und mit den Informationen vergleichen müssen, die in Ihrer automatischen Bewertung vorab ausgefüllt wurden.
Wann sollte ich die automatische Bewertung von SARS nicht akzeptieren?
Wenn Sie zusätzliche Abzüge geltend machen oder Einkommen melden müssen, die in Ihrer automatischen Bewertung nicht vorab ausgefüllt wurden, sollten Sie Ihre automatische Bewertung nicht akzeptieren und die Informationen bearbeiten, bevor Sie sie an SARS senden. Beispiele hierfür sind realisierte Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Vermögenswerten, Mieteinnahmen, überschüssige medizinische Ausgaben, die nicht durch Ihre medizinische Hilfe gedeckt waren, oder ein Steuerabzug für Home-Office-Ausgaben.
Einige Informationen können möglicherweise nicht bearbeitet werden, z. B. Informationen, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben. Wenn Sie die Informationen nicht bearbeiten können, müssen Sie sich an den entsprechenden Drittanbieter wenden, um eine Korrektur vorzunehmen und die Daten erneut an SARS zu senden.
Es obliegt Ihnen, dem Steuerzahler, sicherzustellen, dass das Einkommen korrekt deklariert wird, auch wenn die Informationen nicht von SARS vorab ausgefüllt werden. Wenn Sie Ihr gesamtes Einkommen nicht vollständig deklarieren, kann dies zu administrativen Verstößen führen.
Müssen alle Südafrikaner eine Steuererklärung einreichen?
Wer ist befreit?
Nicht jeder, der im Steuerjahr 2021 Einkommen erzielt und Steuern gezahlt hat, muss eine Steuererklärung einreichen. Als Einzelperson sind Sie nur dann einkommensteuerpflichtig, wenn Sie für das Steuerjahr ein zu versteuerndes Einkommen (Einkommen nach Anwendung von Befreiungen und Abzügen) erhalten haben, das einen bestimmten Betrag (als „Steuerschwelle“ bezeichnet) übersteigt.
Für das Veranlagungsjahr 2021 betragen die Steuerschwellenbeträge:
- R83 100 für Personen jünger als 65
- R128 650 für Personen 65 oder älter, aber jünger als 75
- R143 850 für Personen 75 oder älter
SARS besagt, dass Sie als einzelner südafrikanischer Steueransässiger keine Einkommensteuererklärung für das Veranlagungsjahr 2021 einreichen müssen, wenn Sie:
- Sie wurden vom Kommissar darüber informiert, dass Sie für die automatische Bewertung in Frage kommen und Ihr Bruttoeinkommen, Ihre Befreiungen, Abzüge und Rabatte zum Zeitpunkt der Annahme der automatischen Bewertung korrekt angezeigt werden; oder wenn Sie nicht auf die automatische Bewertungsbenachrichtigung am oder vor dem 23. November 2021 antworten.
- Sie wurden nicht für die automatische Veranlagung ausgewählt und Ihr Bruttoeinkommen bestand aus einer oder mehreren der folgenden Einkommenskategorien (auch wenn Ihr Bruttoeinkommen die Schwelle überschreitet, ab der die Steuer zu zahlen ist):
-
- South African sourced interest (nicht aus einer steuerfreien Investition) weniger als:
- R23 800 für Personen unter 65 Jahren
- R34 500 für Personen ab 65 Jahren
- Beträge aus einer steuerfreien Investition erhalten
- Vergütung nicht mehr als R500 000 von nur einem Arbeitgeber und der Arbeitgeber die erforderliche Steuer abgezogen
Wer muss Datei?
Wenn Sie in Südafrika steuerlich ansässig sind und über dem Steuerschwellenbetrag verdient haben, müssen Sie eine Steuererklärung einreichen, wenn Sie mehr als einen Arbeitgeber oder eine Einkommensquelle hatten (z. B. haben Sie während des Steuerjahres den Arbeitsplatz gewechselt oder gearbeitet) zwei Jobs, Sie haben Mieteinnahmen verdient oder Sie haben zusätzliches Einkommen aus einem Nebengeschäft verdient). Gleiches gilt, wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber eine zu versteuernde Vergütung oder einen Vorschuss erhalten haben (z. B. eine Reise-, Aufenthalts-, Computer- oder Mobilfunkzulage oder wenn Sie das Recht hatten, ein von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestelltes Kraftfahrzeug zu nutzen).
In einigen Fällen müssen Sie als in Südafrika ansässiger Steuerpflichtiger möglicherweise eine Steuererklärung einreichen, unabhängig davon, ob Ihr zu versteuerndes Einkommen den Steuerschwellenbetrag überschritten oder unterschritten hat.Sie müssen eine Steuererklärung für das Steuerjahr 2021 einreichen, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:
- Sie haben ein Geschäft (nicht als Angestellter) in oder außerhalb von Südafrika geführt.
- Sie haben Vermögenswerte verkauft und der Kapitalgewinn oder -verlust betrug mehr als R40 000 für das Steuerjahr.
- Sie besaßen Fremdwährungen oder ausländische Vermögenswerte und der Gesamtwert betrug zu jedem Zeitpunkt des Steuerjahres mehr als R250 000.
- Sie haben als Angestellter außerhalb Südafrikas ein ausländisches Gehalt verdient.
- Sie haben Einkünfte oder Kapitalgewinne aus Fremdwährungen oder Vermögenswerten außerhalb Südafrikas erzielt, die Ihnen zugeschrieben wurden (z. B. aufgrund einer Spende, eines Vergleichs oder einer anderen Verfügung).
- SARS hat Ihnen eine Steuererklärung geschickt und Sie aufgefordert, diese auszufüllen.
Müssen nicht-südafrikanische Steueransässige eine Steuererklärung einreichen?
Wenn Sie nicht in Südafrika ansässig sind, müssen Sie laut SARS keine Steuererklärung einreichen, wenn Sie nur Dividenden aus einer südafrikanischen Quelle erhalten haben und für die Dauer des Steuerjahres 2021 nicht in Südafrika ansässig waren. Sie müssen jedoch eine Rücksendung einreichen, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:
- Sie haben Zinsen von einer südafrikanischen Quelle erhalten, und
- Sie waren in den 12 Monaten, bevor die Zinsen eingegangen oder aufgelaufen sind, insgesamt länger als 183 Tage physisch in Südafrika anwesend; oder
- Die Schuld, aus der die Zinsen erwirtschaftet wurden, ist mit Ihrer Betriebsstätte in Südafrika verbunden.
- Sie haben ein Geschäft (nicht als Angestellter) in Südafrika geführt.
- Sie haben Vermögenswerte verkauft und Kapitalgewinne oder -verluste aus der Veräußerung von:
- Südafrikanisches Anlagevermögen oder ein Recht an Anlagevermögen erzielt;
- Anteile an einem Unternehmen oder einer Beteiligung an einem Trust, wenn mindestens 80% des Wertes des Anteils in südafrikanischem Anlagevermögen liegt und Sie mindestens 20% der Aktien oder Rechte des Unternehmens oder Trusts halten; oder
- Kapitalvermögen, das effektiv mit einer südafrikanischen Betriebsstätte verbunden ist.
Kontaktieren Sie SARS für weitere Informationen
Für weitere Informationen zu Ihrer Steuererklärung wenden Sie sich bitte direkt an SARS unter 0800 007 277 oder besuchen Sie www.sars.gov.za .