Die einfache Antwort ist ja, es kann.
Die längere Antwort ist, dass es von der Straftat abhängt, die Ihnen vorgeworfen wird.
Wenn Sie sich schuldig bekennen oder vor Gericht für schuldig befunden werden, werden Sie strafrechtlich verurteilt. Wenn es sich bei dieser Verurteilung um eine „meldepflichtige“ Straftat handelt, wird sie im nationalen Computersystem der Polizei (PNC) aufgezeichnet, in Ihr Strafregister aufgenommen und bei einer DBS-Überprüfung angezeigt.
Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass nicht alle strafrechtlichen Verurteilungen „protokollierbar“ sind. Meldepflichtige Straftaten sind solche, für die eine Freiheitsstrafe möglich ist oder die in der Liste der Nationalen Polizeiaufzeichnungen (Meldepflichtige Straftaten) aufgeführt sind. Es sind Verurteilungen für diese Straftaten, die bei grundlegenden DBS-Prüfungen angezeigt werden, bis sie ausgegeben werden, und bei einer Standard- oder erweiterten DBS-Prüfung auf unbestimmte Zeit, es sei denn, sie werden aufgrund der verstrichenen Zeit aus Ihrem Datensatz gefiltert.
Was sind meldepflichtige Verkehrsdelikte?
Zu den meldepflichtigen Verkehrsdelikten gehören Alkohol am Steuer, Drogen am Steuer, Nichtbereitstellung eines Exemplars, Nichtanhalten oder Melden eines Unfalls sowie gefährliches Fahren. Es spielt keine Rolle, ob Sie persönlich für die Straftat eine Freiheitsstrafe erhalten, nur dass es möglich ist, für die Straftat, mit der Sie angeklagt sind, ins Gefängnis zu gehen.
Für einige Straftaten, als Alternative zu Gerichtsverfahren, können Sie mit einem festen Strafbefehl ausgestellt werden, die eine Geldstrafe von mindestens £ 100 und in der Regel mindestens 3 Strafpunkte auf Ihrer Lizenz enthalten.
Feste Bußgeldbescheide für Straftaten im Kraftverkehr sind keine Verurteilungen, und diese würden im Allgemeinen für nicht inhaftierbare Straftaten wie Geschwindigkeitsübertretungen oder Überfahren einer roten Ampel ausgestellt.
Was passiert als nächstes?
Eine schwere Straftat kann eine entmutigende Erfahrung sein, aber Strafverteidiger werden Sie durch den Prozess führen und Sie bei jedem Schritt beraten. Das Team ist erfahren darin, dem Gericht Argumente vorzulegen, um eine Disqualifikation nach Möglichkeit zu vermeiden.
Gotelee Solicitors kann zu allen Arten von Verkehrsdelikten beraten, einschließlich der folgenden:
- Gefährliches Fahren
- Fahrlässiges Fahren
- Nichtanhalten und Nichtanmelden eines Unfalls
- Nichtanzeigen eines Musters
- Alkohol am Steuer
- Geschwindigkeitsübertretungen
Unsere Fachanwälte sind auch in der Lage, weitere Unterstützung bei allen arbeitsrechtlichen Fragen anzubieten, die sich aus dem Unfall ergeben können fahrvergehen und / oder Personenschäden im Zusammenhang mit dem Vorfall.
Für Hilfe und Beratung kontaktieren Sie einen unserer Mitarbeiter unter 01473 211121 oder füllen Sie unser Online-Anfrageformular aus.
- ← Entlassung aufgrund nicht schlüssiger Beweise
- Scheidung und Trennung während der Covid-Pandemie →